Kennzeichnungswerbung A6

                        VG BROHLTAL FÜHRT KASTRATIONS- UND KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR FREILAUFENDE KATZEN EIN

                        In dem Gebiet der Verbandsgemeinde Brohltal müssen freilaufende Katzen ab dem 1. Juli 2016 kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.

                         

                        Die Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal hat hierfür eine Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen erlassen. Ziel der neuen Verordnung ist einerseits der Schutz von frei laufenden Katzen sowie andererseits die Eindämmung des Leids frei lebender sowie herrenloser Katzen. „Schutz“ im Sinne des Tierschutzgesetzes bedeutet, dass das Leben, das Wohlbefinden und die Unversehrtheit dieser Tiere geschützt werden sollen. Daraus ergibt sich, dass zur Verminderung oder Begrenzung hoher, unkontrollierbarer Katzenpopulationen, tierschutzgerechte Maßnahmen getroffen werden müssen.

                         

                        Die Halter von Katzen sind demnach verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen von einem Tierarzt auf eigene Kosten kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Die Kennzeichnung kann mittels Tätowierung oder durch Einsetzen eines Mikrochips erfolgen und muss anschließend beim Deutschen Tierschutzbund e.V. unter www.registrier-dein-tier.de oder bei der Tierschutzorganisation Tasso unter www.tasso.net durchgeführt werden. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips oder der Tätowierung der

Name und die Anschrift des Halters in die kostenfreien Haustierregister eingetragen werden.

 

Die „Katzenschutzverordnung“ gilt für die Kastration der Tiere ab dem Beginn des sechsten Lebensmonats. Die Kennzeichnung kann früher als die Kastration erfolgen, muss aber spätestens bei der Kastration durchgeführt werden. Für Zuchtkatzen können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden.
Das Ordnungsamt kann einen Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung verlangen und gegebenenfalls auf Kosten der Halter eine Kastration anordnen. Als Katzenhalter gelten auch diejenige, die freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellen. Wer sich nicht an die Kastrationspflicht hält, muss mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten rechnen.

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            Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen

Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen
Auf Grund des § 13 b Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 13 des Gesetzes vom 03.12.2015 (BGBl. I S. 2178), in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung und über die Zuständigkeit nach § 13 b des Tierschutzgesetzes vom 02.07.2015 (GVBl. S. 171) erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal für das Gebiet der Verbandsgemeinde Brohltal folgende Rechtsverordnung:

§ 1 Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen
(1) Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese von einer Tierärztin/einem Tierarzt auf eigene Kosten kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Die Kastration ist spätestens mit dem Beginn des 6. Lebensmonats der Katze durchführen zu lassen. Die Kennzeichnung kann früher als die Kastration erfolgen, sie muss aber spätestens mit dem Beginn des 6. Lebensmonats der Katze ebenfalls durchgeführt sein.
(2) Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufende Katzen regel-mäßig Futter zur Verfügung stellt.
(3) Der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen.
(4) Gekennzeichnete Katzen sind unverzüglich in einer dafür vorgesehenen Datenbank (siehe Anlage) zu registrieren. Die Registrierung ist nach jedem Halterwechsel zu aktualisieren.

§ 2 Ausnahmen
Für Zuchtkatzen können auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine entsprechende Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

§ 3 Maßnahmen
Wird eine fortpflanzungsfähige Katze, die unkontrollierten freien Auslauf hat, im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung angetroffen, so kann dem Halter/der Halterin aufgegeben werden, das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Ist eine fortpflanzungsfähige angetroffene Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann ihr Halter/ihre Halterin deswegen nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, so kann die Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal die Kastration auf Kosten des Halters/der Halterin durchführen lassen. Ein vom Halter/von der Halterin personenverschiedener Eigentümer/personenverschiedene Eigentümerin hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten
(1) Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Gebote dieser Verordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Ziffer 1 OWiG ist die Verbandsgemeideverwaltung Brohltal.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer
a) entgegen § 1 Absatz 1, 2 und 4 eine Katze nicht kastrieren oder kennzeichnen und registrieren lässt,

b) entgegen § 1 Absatz 3 den Nachweis auf Verlangen nicht vorlegt.
(3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 2 können mit Geldbußen bis 1.000 EUR geahndet werden.

§ 5 Inkrafttreten
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
Niederzissen, den 27.06.2016 
Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal 

Johannes Bell, Bürgermeister 

Anlage
Verzeichnis von Organisationen, die Katzen kostenlos registrieren:
1. Deutsches Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10
53129 Bonn
Tel.: 0228-60496-0
Service-Nr. (24 Stunden erreichbar): 0228-60496-35
Fax: 0228-60496-40
Internet: www.registrier-dein-tier.de

2. TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.
Otto-Volger-Straße 15
65843 Sulzbach/Ts.
Tel.: 06190-937300
Fax: 06190-937400
Internet: www.tasso.net 

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